Auskunft zum Baurecht / rechtliche Hinweise:

 

Die Bereitstellung der Bebauungspläne im Internet erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und wird in der Regel tagesaktuell fortgeführt. Aufgrund der Komplexität der Planwerke kann allerdings keine Garantie für eine jederzeit fehlerfreie Darstellung des Baurechtes übernehmen werden. Sollten Sie Fehler oder Unstimmigkeiten bemerken, sind wir für jeden Hinweis dankbar und werden diesen kurzfristig überprüfen.
Für eine baurechtliche Auskunft wird die Kontaktaufnahme mit der Bauberatung empfohlen.

Ergänzende Hinweise:
• Die Grenzen der Geltungsbereiche der Bebauungspläne stimmen nicht immer exakt mit den amtlichen Kartenwerken vollständig überein. Sie dienen lediglich der Orientierung und der Auswahl der einzelnen Bebauungspläne.

• Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Durch das Digitalisieren und Umwandeln in pdf-Dateien kann die Genauigkeit des Planes verloren gehen. Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.

• Die Bebauungspläne im Onlineportal sollen nur eine Erstinformation sein und sind nicht zum Messen und Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.

• Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Lesen der Bebauungspläne mitunter schwierig und kompliziert sein kann. So wurden ältere Bebauungspläne zum Teil überplant und damit ersetzt. In anderen Bereichen ergänzen neuere Bebauungspläne das Baurecht, sodass mehrere Bebauungspläne zur Beurteilung der baurechtlichen Situation herangezogen werden müssen. Umfang und Bedeutung alter Regelungen sind jeweils im Einzelfall zu interpretieren und zu klären.

• Neben den Bebauungsplänen können weitere Satzungen und Verordnungen gelten, wie z.B. Gestaltungs-, Erhaltungs-, Fremdenverkehrs- oder Sanierungssatzungen.

• Bebauungspläne können Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidentverfahren) sein. Die Übersicht der Bebauungspläne wird an rechtskräftige Entscheidungen angepasst.

• Bitte beachten Sie, dass die hier digital zur Verfügung gestellten Versionen der rechtskräftigen Bebauungspläne selbst keine Rechtskraft besitzen. Rechtskräftig sind ausschließlich die Originalbebauungspläne, welche bei den Gemeinden eingesehen werden können.